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   BAG, 14.06.2017 - 7 AZR 627/15   

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BAG, 14.06.2017 - 7 AZR 627/15 (https://dejure.org/2017,19102)
BAG, Entscheidung vom 14.06.2017 - 7 AZR 627/15 (https://dejure.org/2017,19102)
BAG, Entscheidung vom 14. Juni 2017 - 7 AZR 627/15 (https://dejure.org/2017,19102)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 14 Abs 2 S 3 TzBfG, § 14 Abs 2 S 4 TzBfG
    Befristung ohne Sachgrund - Tarifvertrag

  • IWW

    § 14 Abs. 2 Satz 1 TzBfG, § ... 14 Abs. 2 Satz 1 Halbs. 1 TzBfG, § 14 Abs. 2 Satz 1 Halbs. 2 TzBfG, § 14 Abs. 2 Satz 3 und Satz 4 TzBfG, § 14 Abs. 2 Satz 3 TzBfG, § 14 Abs. 2 Satz 4 TzBfG, § 305c Abs. 2 BGB, § 305c Abs. 1 BGB, § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB, § 2 Abs. 1 Satz 2 Nr. 10 NachwG, § 4 Abs. 3 TVG, §§ 91, 97 Abs. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Befristung des Arbeitsvertrages eines "Wachmanns Zivil"

  • bag-urteil.com

    Befristung ohne Sachgrund - Tarifvertrag

  • rewis.io

    Befristung ohne Sachgrund - Tarifvertrag

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Befristung ohne Sachgrund; Tarifvertrag

  • rechtsportal.de

    TzBfG § 14 Abs. 2 S. 3; Am RTV Bund 2011
    Zulässigkeit der Befristung des Arbeitsvertrages eines "Wachmanns Zivil"

  • datenbank.nwb.de

    Befristung ohne Sachgrund - Tarifvertrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Befristung ohne Sachgrund - und der Mantelrahmentarifvertrag für das Bewachungsgewerbe

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 18.03.2015 - 7 AZR 272/13

    Befristung - Verlängerung sachgrundlos befristeter Verträge - tarifliche Regelung

    Auszug aus BAG, 14.06.2017 - 7 AZR 627/15
    Nach § 14 Abs. 2 Satz 3 TzBfG können durch Tarifvertrag nicht nur entweder die Höchstdauer der Befristung oder die Anzahl der Verlängerungen sachgrundlos befristeter Arbeitsverträge, sondern kumulativ beide Vorgaben abweichend von § 14 Abs. 2 Satz 1 TzBfG geregelt werden (st. Rspr. des Senats, vgl. BAG 26. Oktober 2016 - 7 AZR 140/15 - Rn. 16; 18. März 2015 - 7 AZR 272/13 - Rn 20 ff.; 15. August 2012 - 7 AZR 184/11 - Rn. 17 ff., BAGE 143, 10) .

    Im Zeitpunkt der jeweiligen Anwendung müssen die geltenden, in Bezug genommenen Regelungen bestimmbar sein (vgl. BAG 26. Oktober 2016 - 7 AZR 140/15 - Rn. 39; 18. März 2015 - 7 AZR 272/13 - Rn. 39) .

    Nach § 2 Abs. 1 Satz 2 Nr. 10 NachwG genügt deshalb der bloße allgemeine Hinweis auf Tarifverträge (vgl. BAG 18. März 2015 - 7 AZR 272/13 - Rn. 38; 24. September 2008 - 6 AZR 76/07 - Rn. 31 mwN, BAGE 128, 73) .

    b) Die Parteien haben die Anwendung des MRTV Bund 2011 in dessen Geltungsbereich iSv. § 14 Abs. 2 Satz 4 TzBfG vereinbart (vgl. dazu BAG 18. März 2015 - 7 AZR 272/13 - Rn. 36) .

    Das gilt auch für die in einem Verlängerungsvertrag vereinbarte Befristung (BAG 18. März 2015 - 7 AZR 272/13 - Rn. 47 mwN) .

  • BAG, 26.10.2016 - 7 AZR 140/15

    Sachgrundlose Befristung - Tarifvertrag

    Auszug aus BAG, 14.06.2017 - 7 AZR 627/15
    Nach § 14 Abs. 2 Satz 3 TzBfG können durch Tarifvertrag nicht nur entweder die Höchstdauer der Befristung oder die Anzahl der Verlängerungen sachgrundlos befristeter Arbeitsverträge, sondern kumulativ beide Vorgaben abweichend von § 14 Abs. 2 Satz 1 TzBfG geregelt werden (st. Rspr. des Senats, vgl. BAG 26. Oktober 2016 - 7 AZR 140/15 - Rn. 16; 18. März 2015 - 7 AZR 272/13 - Rn 20 ff.; 15. August 2012 - 7 AZR 184/11 - Rn. 17 ff., BAGE 143, 10) .

    Innerhalb dieses Gestaltungsrahmens können die Tarifvertragsparteien die Höchstdauer und die Anzahl der Vertragsverlängerungen abweichend von § 14 Abs. 2 Satz 1 TzBfG festlegen, ohne dass es insoweit einer besonderen Prüfung der branchentypischen Besonderheiten bedarf (vgl. hierzu ausführlich BAG 26. Oktober 2016 - 7 AZR 140/15 - Rn. 17, 31 ff.) .

    Dynamische Verweisungen auf einschlägige Tarifverträge sind im Arbeitsleben als Gestaltungsinstrument so verbreitet, dass ihre Aufnahme in Formularverträge nicht iSd. § 305c Abs. 1 BGB überraschend ist (BAG 26. Oktober 2016 - 7 AZR 140/15 - Rn. 39; 23. Juli 2014 - 7 AZR 771/12 - Rn. 24, BAGE 148, 357; 24. September 2008 - 6 AZR 76/07 - Rn. 20 mwN, BAGE 128, 73) .

    Im Zeitpunkt der jeweiligen Anwendung müssen die geltenden, in Bezug genommenen Regelungen bestimmbar sein (vgl. BAG 26. Oktober 2016 - 7 AZR 140/15 - Rn. 39; 18. März 2015 - 7 AZR 272/13 - Rn. 39) .

    Welche konkreten tariflichen Regelungen jeweils das Arbeitsverhältnis ausfüllen sollen, ist von den Arbeitnehmern durch Einsicht in die Tarifverträge feststellbar (BAG 26. Oktober 2016 - 7 AZR 140/15 - Rn. 39) .

  • BAG, 24.09.2008 - 6 AZR 76/07

    Vertragliche Bezugnahme auf Tarifvertrag - AGB-Kontrolle

    Auszug aus BAG, 14.06.2017 - 7 AZR 627/15
    Dynamische Verweisungen auf einschlägige Tarifverträge sind im Arbeitsleben als Gestaltungsinstrument so verbreitet, dass ihre Aufnahme in Formularverträge nicht iSd. § 305c Abs. 1 BGB überraschend ist (BAG 26. Oktober 2016 - 7 AZR 140/15 - Rn. 39; 23. Juli 2014 - 7 AZR 771/12 - Rn. 24, BAGE 148, 357; 24. September 2008 - 6 AZR 76/07 - Rn. 20 mwN, BAGE 128, 73) .

    Das Bestimmtheitsgebot als maßgebliche Ausprägung des Transparenzgebots verlangt lediglich, dass die tatbestandlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen so genau beschrieben werden, dass für den Verwender der Klausel keine ungerechtfertigten Beurteilungsspielräume entstehen und der Gefahr vorgebeugt wird, dass der Vertragspartner von der Durchsetzung bestehender Rechte abgehalten wird (vgl. BAG 24. September 2008 - 6 AZR 76/07 - Rn. 30 mwN, BAGE 128, 73) .

    Nach § 2 Abs. 1 Satz 2 Nr. 10 NachwG genügt deshalb der bloße allgemeine Hinweis auf Tarifverträge (vgl. BAG 18. März 2015 - 7 AZR 272/13 - Rn. 38; 24. September 2008 - 6 AZR 76/07 - Rn. 31 mwN, BAGE 128, 73) .

  • BAG, 14.12.2016 - 7 AZR 797/14

    Befristung - Auslegung der Befristungsabrede - Schriftform

    Auszug aus BAG, 14.06.2017 - 7 AZR 627/15
    Ist dieser nicht eindeutig, kommt es für die Auslegung entscheidend darauf an, wie der Vertragstext aus Sicht der typischerweise an Geschäften dieser Art beteiligten Verkehrskreise zu verstehen ist, wobei der Vertragswille verständiger und redlicher Vertragspartner beachtet werden muss (BAG 14. Dezember 2016 - 7 AZR 797/14 - Rn. 16 mwN) .

    Die Auslegung Allgemeiner Geschäftsbedingungen durch das Berufungsgericht unterliegt einer uneingeschränkten revisionsrechtlichen Nachprüfung (vgl. BAG 14. Dezember 2016 -   7 AZR 797/14 - Rn. 17 mwN; 20. August 2014 - 7 AZR 924/12 - Rn. 43) .

  • BAG, 13.03.2013 - 5 AZR 954/11

    Arbeitnehmerüberlassung - Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay")

    Auszug aus BAG, 14.06.2017 - 7 AZR 627/15
    Das ist zur Wahrung des Transparenzgebots für Klauseln, die auf einen bestimmten bzw. bestimmbaren Tarifvertrag oder ein bestimmtes bzw. bestimmbares tarifliches Regelwerk im Sinne einer Einheit aus Mantel-, Entgelt- und sonstigen Einzeltarifverträgen verweisen, ausreichend (vgl. BAG 13. März 2013 - 5 AZR 954/11 - Rn. 30, BAGE 144, 306) .

    Zwar bedarf eine Bezugnahmeklausel, mit der mehrere eigenständige tarifliche Regelwerke gleichzeitig auf das Arbeitsverhältnis zur Anwendung gebracht werden sollen, zur Gewährleistung ihrer hinreichenden Bestimmtheit einer Kollisionsregel, der sich entnehmen lässt, welches der mehreren in Bezug genommenen tariflichen Regelwerke bei sich widersprechenden Regelungen den Vorrang haben soll (vgl. BAG 13. März 2013 - 5 AZR 954/11 - Rn. 30, BAGE 144, 306) .

  • BAG, 15.08.2012 - 7 AZR 184/11

    Sachgrundlose Befristung aufgrund Tarifvertrags

    Auszug aus BAG, 14.06.2017 - 7 AZR 627/15
    Nach § 14 Abs. 2 Satz 3 TzBfG können durch Tarifvertrag nicht nur entweder die Höchstdauer der Befristung oder die Anzahl der Verlängerungen sachgrundlos befristeter Arbeitsverträge, sondern kumulativ beide Vorgaben abweichend von § 14 Abs. 2 Satz 1 TzBfG geregelt werden (st. Rspr. des Senats, vgl. BAG 26. Oktober 2016 - 7 AZR 140/15 - Rn. 16; 18. März 2015 - 7 AZR 272/13 - Rn 20 ff.; 15. August 2012 - 7 AZR 184/11 - Rn. 17 ff., BAGE 143, 10) .

    b) Die Festlegung einer Höchstbefristungsdauer von 42 Monaten bei viermaliger Verlängerungsmöglichkeit für sachgrundlose Befristungen in Buchst. A) der Protokollnotiz 1 zum MRTV Bund 2011 hält sich im Rahmen der Regelungsbefugnis der Tarifvertragsparteien (so bereits zur inhaltsgleichen Regelung in § 2 Nr. 6 MRTV Bund 2005 BAG 15. August 2012 - 7 AZR 184/11 - Rn. 15 ff., 32, BAGE 143, 10) .

  • BAG, 19.11.2014 - 4 AZR 761/12

    Ablösung verbandstariflicher Regelungen

    Auszug aus BAG, 14.06.2017 - 7 AZR 627/15
    ee) Da lediglich der MRTV Bund, nicht jedoch der MTV NRW 2006 Regelungen zur sachgrundlosen Befristung nach § 14 Abs. 2 Satz 3 TzBfG enthält, besteht keine Tarifkonkurrenz, die nach dem Spezialitätsprinzip aufzulösen wäre (vgl. dazu etwa BAG 19. November 2014 - 4 AZR 761/12 - Rn. 33, BAGE 150, 97) .
  • BAG, 09.12.2015 - 7 AZR 68/14

    Einzelvertragliche Altersgrenze - Vollendung des 65. Lebensjahres - Auslegung -

    Auszug aus BAG, 14.06.2017 - 7 AZR 627/15
    Diese sind nach ihrem objektiven Inhalt und typischen Sinn einheitlich so auszulegen, wie sie von verständigen und redlichen Vertragspartnern unter Abwägung der Interessen der normalerweise beteiligten Verkehrskreise verstanden werden, wobei nicht die Verständnismöglichkeiten des konkreten, sondern die des durchschnittlichen Vertragspartners des Verwenders zugrunde zu legen sind (BAG 9. Dezember 2015 - 7 AZR 68/14 - Rn. 13 mwN) .
  • BAG, 23.07.2014 - 7 AZR 771/12

    Auflösende Bedingung in Tarifvertrag - Schriftform

    Auszug aus BAG, 14.06.2017 - 7 AZR 627/15
    Dynamische Verweisungen auf einschlägige Tarifverträge sind im Arbeitsleben als Gestaltungsinstrument so verbreitet, dass ihre Aufnahme in Formularverträge nicht iSd. § 305c Abs. 1 BGB überraschend ist (BAG 26. Oktober 2016 - 7 AZR 140/15 - Rn. 39; 23. Juli 2014 - 7 AZR 771/12 - Rn. 24, BAGE 148, 357; 24. September 2008 - 6 AZR 76/07 - Rn. 20 mwN, BAGE 128, 73) .
  • BAG, 20.08.2014 - 7 AZR 924/12

    Befristung - Schriftform - Richterliche Überzeugungsbildung

    Auszug aus BAG, 14.06.2017 - 7 AZR 627/15
    Die Auslegung Allgemeiner Geschäftsbedingungen durch das Berufungsgericht unterliegt einer uneingeschränkten revisionsrechtlichen Nachprüfung (vgl. BAG 14. Dezember 2016 -   7 AZR 797/14 - Rn. 17 mwN; 20. August 2014 - 7 AZR 924/12 - Rn. 43) .
  • LAG Hamm, 03.06.2015 - 2 Sa 433/15

    Auslegung eines Arbeitsvertrages hinsichtlich der Einbeziehung von Mantel- und

  • ArbG Dortmund, 11.12.2014 - 6 Ca 3176/14

    Beendigung des Arbeitsverhältnisses aufgrund einer Befristungsvereinbarung;

  • BAG, 17.04.2019 - 7 AZR 410/17

    Sachgrundlose Befristung - Tarifvertrag - Höchstdauer sieben Jahre

    Die Grenze der tariflichen Regelungsbefugnis ist unter Berücksichtigung der Gesamtkonzeption von § 14 TzBfG und der unionsrechtlichen Vorgaben in der Richtlinie 1999/70/EG und der inkorporierten EGB-UNICE-CEEP-Rahmenvereinbarung über befristete Arbeitsverträge (Rahmenvereinbarung) sowie zur Gewährleistung eines Mindestbestandsschutzes für die betroffenen Arbeitnehmer und unter Beachtung der den Tarifvertragsparteien zustehenden Tarifautonomie bei der Festlegung der Dauer eines sachgrundlos befristeten Arbeitsverhältnisses auf maximal sechs Jahre und der höchstens neunmaligen Verlängerung bis zu dieser Gesamtdauer erreicht (grundlegend BAG 26. Oktober 2016 - 7 AZR 140/15 - Rn. 17, 31 ff., aaO; 21. März 2018 - 7 AZR 428/16 - Rn. 21; 14. Juni 2017 - 7 AZR 627/15 - Rn. 19) .
  • BAG, 21.03.2018 - 7 AZR 428/16

    Befristung ohne Sachgrund - Tarifvertrag - Zustimmung des Betriebsrats

    Nach § 14 Abs. 2 Satz 3 TzBfG können durch Tarifvertrag nicht nur entweder die Höchstdauer der Befristung oder die Anzahl der Verlängerungen sachgrundlos befristeter Arbeitsverträge, sondern kumulativ beide Vorgaben abweichend von § 14 Abs. 2 Satz 1 TzBfG geregelt werden (st. Rspr. des Senats, vgl. zuletzt BAG 14. Juni 2017 - 7 AZR 627/15 - Rn. 18 mwN) .

    Verweisungen auf einschlägige Tarifverträge sind im Arbeitsleben als Gestaltungsinstrument so verbreitet, dass ihre Aufnahme in Formularverträge nicht iSd. § 305c Abs. 1 BGB überraschend ist (BAG 14. Juni 2017 - 7 AZR 627/15 - Rn. 31 mwN) .

  • BAG, 24.02.2021 - 7 AZR 99/19

    Sachgrundlose Befristung - Tarifvertrag - Ablösung

    Nach der Rechtsprechung des Senats ist die Grenze der tariflichen Regelungsbefugnis bei der Festlegung der Dauer eines sachgrundlos befristeten Arbeitsverhältnisses auf maximal sechs Jahre und der höchstens neunmaligen Verlängerung bis zu dieser Gesamtdauer erreicht (grundlegend und ausführlich BAG 26. Oktober 2016 - 7 AZR 140/15 - Rn. 17, 31 ff., BAGE 157, 141; vgl. auch BAG 17. April 2019 - 7 AZR 410/17 - Rn. 17 ff.; 21. März 2018 - 7 AZR 428/16 - Rn. 21; 14. Juni 2017 - 7 AZR 627/15 - Rn. 19) .
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